Gewerbeabfallverordnung
Contfakt® Anwendungsbeispiel
für die Gewerbeabfallverordnung
Der Bundesgesetzgeber hat am 1. Januar 2003 die Gewerbeabfallverordnung in Kraft gesetzt. Die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen soll durch Getrennthaltung der Abfälle am Entstehungsort sichergestellt werden.
In Contfakt® sind die Änderungen berücksichtigt wie z.B. dass für Abfallexporte ausschließlich die EG-Abfallverbringungsverordnung gilt. Auch die veränderte Berechnungsweise der Verwertungsquote und die Aufnahme von mineralischen Abfällen wie Beton, Ziegel oder Fliesen in die Liste von Abfällen, die in Gemischen enthalten sein dürfen, sind neben anderen Aspekten integriert.
Bei konkreten Fragen oder für mehr Informationen zu diesen und anderen Themen stehen wir gerne zur Verfügung.